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Residualwert

Die Ermittlung des Residualwertes (Fortführungswert; going-concern-Wert) von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens oder des Umlaufvermögens erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Unternehmens am gleichen Ort und an gleicher Stelle (going concern). Dabei wird unterstellt, dass die Gegenstände im Betrieb verbleiben und wie bisher innerhalb der Betriebsstruktur weiter genutzt werden. Bei der Bewertung berücksichtigt werden das Alter und die durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der Objekte sowie ihr Betriebszustand, im Wesentlichen gekennzeichnet durch Abnutzung und Instandhaltung.

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