Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

Kapitalmärkte sind Märkte oder marktähnliche Konstruktionen für den Handel mit Kapital. Beim Handel mit Kapital geht es letzten Endes um nichts anderes als die Weitergabe von Finanzkontrakten. Hierdurch gewährt der Kapitalnehmer dem Kapitalgeber bestimmte Rechte (z.B. Mitspracherechte; Gewinnbeteiligungen usw.) gegen die Zahlung von Kapital. Das Kapitalmarktrecht stellt ein Instrument zur Regulierung der Kapitalmärkte dar. Es werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt, nämlich der Schutz von Anlegern und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Märkte.

Das Kapitalmarktrecht hat die Aufgabe, alle Groß- und Kleinanleger zu schützen. Eine willkürliche oder ungerechte Behandlung von Anlegern soll unterbunden werden. Hierzu wurden eine Reihe unterschiedlicher Regelungen geschaffen, die eine effektive Durchsetzung von Anlegerinteressen gewährleisten sollen.

Die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte ist für die gesamte Volkswirtschaft unverzichtbar. Dies gilt vor allem im Hinblick auf den Umstand, dass sich dort neben sonstigen Teilnehmern auch die öffentlichen Haushalte mit Geld versorgen. Ohne funktionsfähige Finanzmärkte würde die Gesellschaft wie wir sie kennen nicht existieren.

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