Familien- & Betreuungsrecht

Unterhalt

Unterhalt kann aus verschiedensten Gründen verlangt werden oder zu zahlen sein – je nach Perspektive. Dabei ist im Wesentlichen zwischen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt zu unterscheiden. Ehegattenunterhalt kann in Form von Trennungsunterhalt für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und in Form von nachehelichem Unterhalt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung geltend gemacht werden. Kindesunterhalt ist der Unterhalt, der von minderjährigen oder volljährigen Kindern gegen den nicht betreuenden Elternteil geltend gemacht wird. Elternunterhalt ist der Unterhalt, den bedürftige Eltern – zumeist über das Sozialamt – gegen ihre Kinder geltend machen. Ein Unterhaltsanspruch eines betreuenden Elternteiles besteht grundsätzlich zudem auch dann, wenn die Eltern nicht verheiratet waren.

Bei Unterhaltsansprüchen geht es oft um sehr viel Geld, manchmal auch sogar um die Existenz. Der Gesetzgeber geht in den letzten Jahren immer mehr von der Eigenverantwortlichkeit jedes Ehepartners aus. Dies kann langjährige Lebensentwürfe vernichten. Ist einer der Ehegatten nicht erwerbstätig, weil er oder sie die gemeinsamen Kinder betreut, bildet der Unterhaltsanspruch oft die wesentliche Lebensgrundlage. Dabei ist die Berechnung des Unterhaltsanspruchs nur ein Aspekt unserer Beratung. Wir helfen Ihnen, Ihre Lebensverhältnisse so zu gestalten, dass Sie das Maximum für sich herausholen können. Wir beraten und vertreten Sie beim Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt) sowie beim Kindesunterhalt und Elternunterhalt. Sind Sie der Unterhaltsberechtigte, sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Kinder einen höchstmöglichen Unterhalt erzielen. Wir wehren Strategien der Gegenseite, die dazu dienen, Ihren Unterhaltsanspruch zu reduzieren, konsequent ab. Sind Sie der Unterhaltsverpflichteter, sorgen wir dafür, dass Sie keinen Unterhalt oder nur das unbedingt Notwendige zahlen müssen und steuerlich bestmöglich dastehen. Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Elternunterhalt und versuchen eine diesbezügliche Unterhaltsverpflichtung zu vermeiden.

Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Bereich des Familienrechts kennen wir die rechtlichen Zusammenhänge im Unterhalts- und Steuerrecht und optimieren konsequent Ihre Position zu Ihrem Vorteil. Gerade im Unterhaltsrecht gibt es zu viel zu gewinnen oder zu verlieren, als dass Sie sich auf Experimente einlassen sollten. Je früher wir ins Spiel kommen, umso besser wir das Ergebnis für Sie sein.

Ihre Fachanwältin