Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst das Recht der betrieblichen Altersversorgung, das Arbeitsförderungsrecht, das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, den Abschluss, die Änderung und den Inhalt des Arbeitsvertrages, das Recht des Berufsausbildungsverhältnisses und das Recht besonderer Personengruppen, insbesondere der schwangeren Mütter, Schwerbehinderten und Jugendlichen, das Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, das Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen und allgemeiner Kündigungsschutz, außerordentliche Kündigung und besonderer Kündigungsschutz sowie das Kündigungsschutzprozessrecht. Zu den Regelungsbereichen gehören:

Abfindung

Von wenigen Ausnahmen abgesehen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. In der arbeitsrechtlichen Wirklichkeit werden insbesondere Kündigungsschutzprozesse sehr häufig durch Abfindungszahlungen beendet. Dies geschieht von Arbeitgeberseite nur rein formal freiwillig, in Wirklichkeit aber, um das oftmals erhebliche Prozessrisiko abzuwenden. Prozessieren die Parteien durch zwei Instanzen um die Wirksamkeit einer Kündigung und erweist sich die Kündigung zweitinstanzlich als unwirksam, hat der Arbeitgeber im Grundsatz dem Arbeitnehmer für die vollständige Prozessdauer die Vergütung zu zahlen, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber während der Prozessdauer gar nicht gearbeitet hat. Das Prozessrisiko kann daher für den Arbeitgeber einen sechsstelligen Betrag ausmachen. Für den Arbeitgeber kommt es daher entscheidend darauf an, zu einem möglichst frühen Prozessstadium sein Prozessrisiko verlässlich einschätzen zu können.

Spiegelbildlich ist es für den Arbeitnehmer, der gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will, höchst bedeutsam, realistisch die Erfolgsaussichten seines Kündigungsschutzprozesses einschätzen zu können. Nur so ist es dem Arbeitnehmer möglich, eine möglichst attraktive Abfindung im Kündigungsschutzprozess erzielen zu können.

Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung und Bewertung der jeweiligen Chancen und Risiken.

Abmahnung

Die Abmahnung hat den gesetzlichen Zweck, dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fehlverhalten klar zu benennen und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Frage, ob und wann eine Abmahnung ausgesprochen werden kann und unter welchen Voraussetzungen ein Fehlverhalten – auch ohne Abmahnung – mit einer verhaltensbedingten Kündigung belegt werden kann.

Arbeitnehmer beraten wir im Umgang mit Abmahnungen. Insbesondere auf Arbeitnehmerseite ergeben sich in Abhängigkeit von dem vom Arbeitnehmer verfolgten Ziel eine Vielzahl von taktischen Möglichkeiten.

Befristung

Für beide Arbeitsvertragsparteien ist es im Falle der Vereinbarung einer Befristung unerlässlich, zu wissen, ob die Befristung rechtswirksam oder aber rechtsunwirksam ist. Der Arbeitgeber muss wissen, ab welchem Datum der Arbeitnehmer rechtssicher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Arbeitnehmer will erfahren, ob er vor dem Arbeitsgericht mit Aussicht auf Erfolg ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzen kann.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat gerade in jüngster Zeit zahlreiche Fallkonstellationen entschieden, in welchen sich Befristungen als rechtsunwirksam erwiesen haben.

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Betriebsparteien setzen durch Abschluss von Betriebsvereinbarungen innerbetriebliches Recht. Wir vertreten regelmäßig Betriebsparteien beim Verhandeln und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, der Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen und der Mitbestimmung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses sind maßgeblich vom Arbeitsvertrag bestimmt. Gerade in den letzten Jahren ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zur Wirksamkeit einzelner Klauseln von Arbeitsverträgen sehr vielfältig geworden. Fehler bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen können für Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche Nachteile hervorrufen.

Arbeitnehmer können ihre Rechtsposition deutlich verbessern, wenn sie verlässlich die Wirksamkeit/Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln kennen.

Kündigung

Die Kündigungsvarianten im Arbeitsrecht sind sehr vielfältig. Es gibt die Änderungskündigung, die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung, die fristlose Kündigung und die krankheitsbedingte Kündigung. Jeder dieser Kündigungstatbestände erfordert gesonderte Wirksamkeitsvoraussetzungen. Arbeitgebern sind wir behilflich bei der gerichtlichen Durchsetzung ausgesprochener Kündigungen bzw. bei der Vereinbarung vertretbarer Abfindungslösungen gegenüber Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer unterstützen wir darin, ihren Arbeitsplatz im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zu sichern oder aber gegen Zahlung einer attraktiven Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.

Teilzeit

Insbesondere Arbeitnehmerinnen gehen davon aus, dass sie ihren gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) vor den Arbeitsgerichten durchsetzen können. In der breiten Öffentlichkeit wenig diskutiert wird der Umstand, dass die Durchsetzung von auch berechtigten Teilzeitansprüchen lange Zeiträume in Anspruch nehmen kann. Wir zeigen Arbeitnehmern daher Möglichkeiten auf, ihre Teilzeitansprüche zu realisieren, auch durch einstweilige Verfügung.

Arbeitgeber beraten wir bei der Abwehr von Teilzeitansprüchen.

Ihr Fachanwalt