Erbrecht

Erbfolgeplanung

Zu unseren Leistungen in diesem Rechtsgebiet gehört, dass wir Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Erbfolgeplanung durch Testamente und Erbverträge, einschließlich der Unternehmensnachfolgeplanung sowie über die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge und den Vor- und Nachteilen einer Testamentsvollstreckung informieren und Ihren Wünschen entsprechend umsetzen.

Durch eine frühzeitige professionelle Nachlassplanung kann nicht nur sichergestellt werden, dass den "Richtigen" das hinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt, sondern vielfach auch, dass nach dem Tod unter den Hinterbliebenen keine Erbstreitigkeiten entstehen. Darüber hinaus kann in vielen Fällen vermieden werden, dass der Nachlass mit Erbschaftssteuern belastet wird.

Zu einer umfassenden Nachlassplanung gehört allerdings nicht nur die rechtssichere Gestaltung von Testamenten, sondern auch die Prüfung von Möglichkeiten, Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten zu übertragen, ohne bereits die gesamten Verfügungsbefugnisse vollständig aus den Händen zu geben. Hierdurch kann im Einzelfall nicht nur das Vermögen für die Erben „gesichert“, sondern unter Umständen auch eine Belastung der Erben mit Pflichtteilsansprüchen vermieden werden.

Gerade Gesetzesänderungen, wie zuletzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform geben Anlass, die eigene Nachlassplanung regelmäßig zu überprüfen.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Bereich des Erbrechts, kennen wir die rechtlichen Zusammenhänge und erstellen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche für Sie eine individuelle Nachlassplanung. Die durch den Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten im Bereich der Erbfolgeplanung werden dabei durch uns umfassend ausgeschöpft, so dass Ihr Wille auch noch nach Ihrem Tod vollumfänglich respektiert wird.

Ihr Fachanwalt