Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nachbarrecht

Auseinandersetzungen im Nachbarrecht können sowohl aus wirtschaftlichen Gründen entstehen, als auch weitgehend persönliche und emotionale Motive haben.

Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten Nachbarrecht.

Im öffentlichen Nachbarrecht geht es um die Beachtung und Berücksichtigung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts. Zu nennen sind beispielsweise die Bestimmungen über Abstandsflächen in der BauO NRW oder die Schutznormen gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Immissionsschutzrecht.

Die Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden müssen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts bereits bei der Planung und im Genehmigungsverfahren strikt berücksichtigen. Geschieht dies nicht, können die von einem Vorhaben nachteilig betroffenen Nachbarn Rechtsmittel einlegen.

Im privaten Nachbarrecht geht es um Konflikte zwischen den Grundstücksnachbarn unmittelbar.

Das private Nachbarrecht ist zu wesentlichen Teilen im Nachbarrechtsgesetz NRW und ergänzend in den §§ 906 ff. BGB geregelt.

Häufige Streitpunkte sind grenzständige Bepflanzungen im Gartenbereich mit Überhang und Überfall, der Überbau mit baulichen Anlagen, Art und Umfang von Wegerechten oder unzumutbare Geräuschs- und Geruchsimmissionen.

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