Familien- & Betreuungsrecht

Umgang

Nach einer Trennung der Eltern ist die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder leben und wie oft der andere Elternteil seine Kinder oder auch die Großeltern ihre Enkelkinder sehen dürfen, oft Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen. Am Ende bleiben oft alle als Verlierer zurück: Kinder, die einem Elternteil entfremdet werden und ein Leben lang unter Trennungserfahrungen leiden und Eltern und Großeltern, denen ihre Kinder genommen werden.

Wir verhindern und unterbrechen eine solche Konfliktdynamik außergerichtlich und lenken den Blick der Beteiligten auf das Wesentliche, nämlich das Wohl der Kinder. Durch kooperativ geschlossene Vereinbarungen stellen wir das Recht der Kinder auf Umgang mit ihren Eltern und das Recht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern sicher. Hierfür nehmen wir uns in individuellen Beratungsgesprächen im Interesse der Kinder viel Zeit. Lassen sich solche außergerichtlichen Regelungen nicht erreichen oder wird Umgang verweigert, sichern wir die Rechte Ihres Kindes und auch Ihre Elternrechte notfalls sehr konsequent und schnell durch gerichtliche (Eil-)Verfahren. Richtig betrieben, ist deren Dauer oft viel kürzer, als allgemein vermutet wird und kann die Gefahr einer gegenseitigen Entfremdung beseitigen. Ist im Einzelfall der Umgang mit dem anderen Elternteil für Ihr Kind schädlich, was wir sehr sorgfältig mit Ihnen gemeinsam prüfen werden, führen wir auch diese Verfahren effektiv und entschlossen für Sie.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Familienrecht, der Zusatzausbildung von Rechtsanwältin Threinen als Mediatorin und zahlreichen weiteren Fortbildungen sind wir mit den rechtlichen und psychologischen Aspekten des Umgangs bestens vertraut. Wir können Gutachten zum Umgang auf Augenhöhe mit den Erstellern lesen und diese kompetent angreifen. Verfahren führen wir schnell und effektiv, wo es geboten ist, niemals aber um ihrer selbst Willens. Immer behalten wir mit Ihnen die Interessen und das Wohl Ihrer Kinder im Auge.

Ihre Fachanwältin