Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Kaufleuten und Handelsgesellschaften bieten wir eine umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung und Überprüfung handelsrechtlicher Verträge und bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Dritten an. Vordergründige Ziele sind dabei stets die ökonomische Optimierung des Unternehmens einerseits und die Vermeidung langwieriger Streitigkeiten mit Vertragspartnern andererseits.

Neben der Vertragsgestaltung für Handelsvertreter und Vertragshändler erstreckt sich unsere Tätigkeit auf die Bereiche des Franchise- und Vertriebsrechts.

Schwerpunkte im Einzelnen:

  • Erstellung und Überprüfung handelsrechtlicher Verträge
  • Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Lieferbedingungen
  • Beratung von Handelsvertretern und Vertragshändlern
  • Außergerichtliche und (schieds-) gerichtliche Vertretung

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