Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid

Im Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung schnell begangen, so dass nahezu jeder Autofahrer schon einmal Kontakt mit der Behörde hatte. Zu unterscheiden ist zwischen Verwarnungs- und Bußgeldern unter 40,00 EUR und Bußgeldern über 40,00 EUR. Letztere sind mit einer Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg verbunden. Das Ansammeln von Punkten dort kann letztlich zu einem Verlust des Führerscheins führen. Dies ist dann der Fall, wenn 18 Punkte erreicht sind. Frühzeitig sind daher Strategien gefragt, die dies zu vermeiden helfen.

Droht ein Bußgeld, ist es regelmäßig wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit noch Verteidigungsmöglichkeiten bleiben. Andererseits können neben Geldbußen auch Fahrverbote verhängt werden. Da diese zumeist zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen, ist es auch hier ratsam, sich früh fachliche Hilfe zu sichern, um richtig zu reagieren. Ist bereits nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein Gerichtstermin anberaumt, sind die Möglichkeiten für einen Anwalt nur sehr beschränkt.

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