Gewerblicher Rechtsschutz

Designrecht

Als Geschmacksmuster und Design können industrielle oder handwerkliche Gegenstände geschützt werden, die neu sind und Eigenart haben. Ob ein Muster neu ist und Eigenart hat, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich von dem vorbekannten Formenschatz abhebt. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit Eintragung in das Register. Geschmacksmuster können wie Marken national und international geschützt werden. Daneben besteht die Möglichkeit das Muster als Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit des Schutzes für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Ihr Ansprechpartner