Gewerblicher Rechtsschutz

Urheberrecht

Das Urheberrecht gehört zu dem Recht des geistigen Eigentums. Die Urheber von Werken der Literatur, der Wissenschaft und Kunst genießen den Schutz des Urhebergesetzes (UrhG). Neben Werken der Literatur und Kunst sind auch Computerprogramme, Datenbankwerke und Multimedia – Werke wie auch einfache Fotografien ( Lichtbilder ) Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes.

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