Strafrecht

Steuerhinterziehung

Wenn die Steuerfahndung klingelt

Die Steuerfahndung kommt morgens und sie kommt unangemeldet. Eine Durchsuchung ist bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht etwa die Ausnahme, sondern mittlerweile schon fast die Regel. Jährlich sind es ca. 30.000 Betriebe, die von der Steuerfahndung überprüft werden und es sind nicht nur die Schuldigen, deren Betriebe und Wohnräume durchsucht werden. Es kann jeden treffen. Regelmäßig stehen sich erfahrene Steuerfahnder und vollkommen unerfahrene Betroffene gegenüber. Der Fortgang eines Steuerstrafverfahrens entscheidet sich oftmals in diesen wenigen Stunden einer Durchsuchung.

Umso wichtiger ist es für Sie, einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite zu haben. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen Ihre Rechte kennen, auch um auf eine Durchsuchung vorbereitet zu sein. Wir nehmen Ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung wahr. Wir verteidigen Sie gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in jedem Stadium eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung.

Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung

Die Verteidigungsstrategien in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung sind vielfältig. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist das Gespräch mit der Steuerfahndung zu suchen. Aber nicht immer.

Die jeweilige Verteidigungsstrategie ergibt sich aus den Besonderheiten des Einzelfalles. Der Strafverteidiger muss hierauf eingehen. Wer immer nur konsensual verteidigt oder aber immer nur konfrontativ, der geht gerade nicht auf die Eigenheiten des speziellen Falles ein und kann gerade nicht auf Besonderheiten reagieren. Ihr Fachanwalt für Strafrecht verfügt über die notwendige Erfahrung, um auf die jeweiligen Eigenheiten des Falles individuell einzugehen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist die Möglichkeit, bei begangener Steuerhinterziehung eine Strafbarkeit zu vermeiden. Die Selbstanzeige ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht eingehalten wird, kann das dazu führen, dass die Selbstanzeige gerade keine strafbefreiende Wirkung entfaltet. Aber, wann ist eine Selbstanzeige zu erstatten und wann ist eine solche nicht notwendig? Das sind Fragen, von denen durchaus die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie abhängen kann.

Wir beraten Sie in Fragen der Selbstanzeige fachkundig und erfahren.

Ihr Fachanwalt