Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Durch Alter und Krankheit kann jeder in die Lage geraten, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Solchen Fällen hat der Gesetzgeber im Betreuungsrecht Rechnung getragen. Oft entspricht es aber dem Willen des Betroffenen, dass seine Angelegenheiten durch eine ganz bestimmte Vertrauensperson oder auf eine ganz bestimmte Weise geregelt werden. Dem kann durch Vorsorgevollmachten Rechnung getragen werden. Im gesundheitlichen Bereich besteht sehr oft die Angst, dass durch Apparatemedizin ein würdiges Sterben verhindert wird oder dass Angehörige in schwere Gewissenskonflikte geraten, wenn sie den Ärzten über den Willen des Betroffenen zur Aufnahme oder Fortführung medizinischer Behandlungen Auskunft geben sollen. Hier besteht die Möglichkeit durch Patientenverfügungen Klarheit zu schaffen und das Geschehen im eigenen Sinne zu steuern.

Wir beraten Sie umfassend für den Fall des Eintritts des Vorsorgefalles. Hierbei berücksichtigen wir Ihre individuelle Lage umfassend. Dies gilt etwa für den Fall, dass Sie Inhaber eines Unternehmens sind und es schwierige steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zu beachten gilt. Ferner überwachen wir laufende Betreuungsverfahren für Sie und sichern betroffenes Vermögen. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge erstellen wir Ihre Patientenverfügung und gehen auf Ihre Wünsche und Sorgen im Detail ein.

Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Familien- und Steuerrecht sind wir mit den sich stellenden Rechtsfragen umfassend vertraut. Im Gesellschaftsrecht arbeiten wir zudem im Team mit den entsprechenden Experten unserer Kanzlei. Für schwierige medizinische Fragen greifen wir ebenfalls bei Bedarf auf Experten zurück. Sprechen Sie uns möglichst früh an!

Ihre Fachanwältin