Erbrecht

Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird dem Erblasser ermöglicht, weit über seinen Tod hinaus Einfluss zu nehmen. Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Nachlass zum Einen vor dem Zugriff ungeeigneter, böswilliger oder geschäftsunerfahrener Erben geschützt werden, zum anderen kann die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen sichergestellt werden. Daneben kann aber auch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder die Verwaltung des Nachlasses durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung vereinfacht werden. Insbesondere bei minderjährigen Erben bietet die Testamentsvollstreckung zudem ein Schutz vor der Verwaltung durch die gesetzlichen Vertreter.

Wir unterstützen Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger bei ihrer Tätigkeit und gewährleisten so, dass diese ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Darüber hinaus übernehmen wir, soweit erforderlich, auch Ihre Verteidigung gegenüber aggressiv auftretenden Erben. Daneben vertreten wir auch Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Testamentsvollstreckern und veranlassen ggf. auch deren Abberufung. Im Rahmen der individuellen Nachlassplanung überprüfen wir für Sie die Möglichkeiten der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Ferner werden wir auf Wunsch auch selber als Testamentsvollstrecker für Sie tätig.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), verfügt Rechtsanwalt Dr. René Gülpen auch über die erforderlichen praktischen Kenntnisse im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Testamentsvollstreckung, um Sie auch in diesem Bereich zuverlässig und umfassend beraten und Ihre Interessen vertreten zu können.

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