Familien- & Betreuungsrecht

Abstammung

Im Abstammungsrecht geht es häufig um die Frage, wer Mutter und Vater eines Kindes ist. Aufgrund großer Fortschritte in der Medizin sind dabei Konstellationen möglich, die rechtlich nur sehr schwer einzuordnen sind. Hier ist die Rechtsprechung gegenwärtig noch im Fluss. Die Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat. Wer Vater ist, ist rechtlich betrachtet, schon schwieriger. Im Grundsatz ist der rechtliche Vater eines Kindes derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Ist der biologische Vater nicht der rechtliche Vater, kann die Vaterschaft angefochten werden. Fragen des Abstammungsrechts berühren nicht nur Grundfragen der Persönlichkeit, sondern können etwa wegen Unterhaltspflichten oder Erbberechtigungen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wir beraten Sie gerne dahingehend, dass Sie als biologischer Vater eines Kindes auch die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Vaters erhalten. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft haben, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns, damit wir die Voraussetzungen eines Vaterschaftsanfechtung prüfen und durchsetzen können, da dies nur innerhalb bestimmter Fristen möglich ist. Geht es darum, Unterhaltsansprüche durchzusetzen, sorgen wir dafür, dass die Vaterschaft entsprechend festgestellt wird.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Familienrecht führen wir Verfahren im Abstammungsrecht häufig und wissen, worauf es ankommt. Regelmäßig gelingt es uns daher, entsprechende Verfahren zügig und erfolgreich abzuschließen und die tatsächlichen Verhältnisse auch rechtlich abzubilden.

Ihre Fachanwältin