Familien- & Betreuungsrecht

Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit zumeist existentiellen Fragestellungen sowohl in persönlicher wie auch in finanzieller Hinsicht.

Vor der Eingehung einer Ehe geht es um die Absicherung des eigenen Vermögens bzw. des Unterhaltes durch Abschluss eines Ehevertrages. Sind Sie etwa Eigentümer einer Immobilie, kann es insoweit um sehr hohe Werte gehen. Führen Sie ein eigenes Unternehmen, stehen bei einer Scheidung nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter auf dem Spiel. Ist eine Alleinverdienerehe angedacht, muss dem durch angepasste Unterhaltsregelungen Rechnung getragen werden.

Im Falle einer Scheidung sind Ansprüche auf Verteilung des Vermögens und der Altersversorgung sowie Unterhaltsansprüche zu sichern oder abzuwehren. Zudem sind oft Regelungen im Hinblick auf die weiteren Lebensumstände Ihrer Kinder zu treffen. Hierzu beraten wir Sie nicht lediglich und versuchen möglichst konsensuale Lösungen herbeizuführen, sondern vertreten Ihre Interessen auch mit Nachdruck vor Gericht.

Auch zwischen unverheirateten Paaren besteht für gemeinsame Kinder oder auch in Unterhalts- und Vermögensfragen Regelungsbedarf. Auch hier beraten wir Sie sowohl möglichst bereits in „guten Zeiten“ als auch im Falle einer Trennung.

Weitere Aspekte des Familienrechts sind etwa die Abwehr von Elternunterhalt gegenüber den Sozialämtern sowie Fragen des Abstammungsrechts und der Adoption. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Zu unseren Leistungen gehört zudem stets – oft auch in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin – eine individuelle steuerliche Beratung zu jedem einzelnen Beratungsschritt. Dies betrifft nicht nur die Folgen eines Ehevertrages, sondern auch die steuerlich optimierte Abwicklung Ihrer Scheidung und die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen. Auch zu den steuerlichen Aspekten von Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten beraten wir Sie und wickeln diese für Sie ab.

Ihre Fachanwältin