Familien- & Betreuungsrecht

Elterliche Sorge

Nach der Trennung stellt sich stets die Frage, wer welche Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder treffen darf. Kommt es zwischen den Eltern zum Streit, ist entscheidend, wer die elterliche Sorge inne hat. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Zur Personensorge gehört im Wesentlichen das Aufenthaltsbestimmungsrecht einschließlich von Urlaubsreisen, die Gesundheitsfürsorge sowie das Bestimmungsrecht in schulischen Angelegenheiten. Die Vermögenssorge betrifft das Bestimmungsrecht über das Vermögen des Kindes. Nach der Ehescheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Elternteile. Waren Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet, gelten Besonderheiten. Die gemeinsame elterliche Sorge muss hier erst herbeigeführt werden.

Oftmals ist eine gemeinsame elterliche Sorge im Interesse Ihrer Kinder. Kommt es regelmäßig zum Streit über Erziehungsfragen, muss aber im Einzelfall Klarheit geschaffen werden. Insoweit beraten wir Sie, – je nach Perspektive – welche Möglichkeiten Sie haben und was für Sie sinnvoll ist. Hierfür nehmen wir uns in individuellen Beratungsgesprächen viel Zeit im Interesse Ihrer Kinder. Unnötige Eskalationen vermeiden wir, Kindeswohlgefährdungen wehren wir allerdings mit Ihnen gemeinsam entschlossen ab. Im Einzelfall kann hierzu eine Übertragung der elterlichen Sorge oder Teilbereiche hiervon (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, schulische Angelegenheiten) zur alleinigen Ausübung durch das Kindeswohl geboten sein. Will der andere Elternteil Ihnen missbräuchlich die elterliche Sorge oder Teilbereiche der elterlichen Sorge entziehen, wehren wir dies umgekehrt konsequent ab.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Familienrecht, der Zusatzausbildung von Rechtsanwältin Threinen als Mediatorin und zahlreichen weiteren Fortbildungen sind wir mit den rechtlichen und psychologischen Aspekten der elterlichen Sorge bestens vertraut. Wir können Gutachten zur elterlichen Sorge auf Augenhöhe mit den Erstellern lesen und diese kompetent angreifen. Verfahren führen wir schnell und effektiv, niemals aber um ihrer selbst Willens. Immer behalten wir mit Ihnen die Interessen und das Wohl Ihrer Kinder im Auge.

Ihre Fachanwältin