Erbrecht

Erbenermittlung

Die Ermittlung von Erben ist immer dann erforderlich, wenn beispielsweise ein Schuldner verstorben ist und die Frage geklärt werden muss, gegen wen sich der Anspruch nun richtet. Daneben kann sich die Notwendigkeit der Erbenermittlung aber auch daraus ergeben, dass man sich mit unbekannten Erben in einer Erbengemeinschaft befindet, welche nunmehr auseinandergesetzt werden soll.

Wir ermitteln für Sie gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Erben weltweit. Aufgrund seiner Tätigkeit als Nachlasspfleger ist Herr Rechtsanwalt Dr. René Gülpen mit der Ermittlung von Erben bestens vertraut, da die Erbenermittlung zu den wesentlichen Aufgaben eines Nachlasspflegers gehört.

Ihr Fachanwalt