Privates Baurecht

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht befasst sich als Teilmaterie des Immobilienrechts mit den Beziehungen sämtlicher am Bauvorhaben beteiligter Personen untereinander. Dies sind regelmäßig nicht nur ein Bauherr und ein Werkunternehmer, sondern vielfach auch Architekten, Planer, Nach- und Subunternehmer, Ingenieure und sonstige Sonderfachleute.

In Abgrenzung zum sog. öffentlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst sich das private Bau- und Architektenrecht ausschließlich mit den privatrechtlichen vertraglichen Beziehungen der einzelnen Baubeteiligten untereinander.

Naturgemäß weisen das Bau- und Architektenrecht einen engen Bezug zu technischen Vorgängen, den geschriebenen und ungeschriebenen Fachregeln der einzelnen Gewerke und dem jeweiligen Stand der Technik auf.

Zu den regelmäßig wiederkehrenden Problemfeldern zählen unter anderem das Schadensmanagement bei Bau- und Planungsmängeln, Honorar- und Vergütungsansprüche, Fragen zur Beweissicherung und Sicherheiten am Bau, aber auch die effektive Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.

Virulent sind zudem Fragestellungen zur (freien) Kündigung, zum Zeitpunkt der Abnahme und des Gefahrübergangs, wie auch zu Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüchen.


Das Bau- und Architektenrecht zeichnet sich dadurch aus, dass neben allgemeinjuristischer und fachspezifischer Rechtskenntnis, insbesondere mit Blick auf Baukosten und etwaige Verzögerungen der Bauarbeiten durch langwierige Gerichtsverfahren, jederzeit variable und anpassungsfähige Strategien zur Rechtsverteidigung oder Geltendmachung von Ansprüchen konzipiert werden müssen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Begleitumstände und Nachteile eines langwierigen Gerichtsverfahrens sind so auch die weiteren Möglichkeiten zur Streitbeilegung, wie das „Selbständige Beweisverfahren“ oder das „Streitschlichtungsverfahren“ im Wege einer bestmöglichen Mandatsbearbeitung gegeneinander abzuwägen.

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