Medizinrecht

Arzneimittelrecht

Wenn Sie pharmazeutischer Unternehmer sind, prüfen wir Ihren Zulassungs- und /oder Registrierungsbescheid. Wir unterstützen Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht und bei Vergleichsverhandlungen bei den Zulassungsbehörden wie BfArM und PEI. Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen, die Sie uns in Zusammenhang mit im Verkehr befindlichen Arzneimitteln stellen. Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch Gutachten.

Im Arzneimittelrecht helfen wir Ihnen als Verbraucher bei der Klärung der Fragen, ob eine unbekannte Nebenwirkung eines Arzneimittels bei Ihnen einen Schaden verursacht hat. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche.

Ihre Fachanwältin