Medizinrecht

Haftung des Arztes bei Behandlungsfehler

Wenn Sie der Ansicht sind, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, lassen wir für Sie die ärztliche Behandlung in vollem Umfang prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Ärzte/Zahnärzte behandlungsfehlerhaft gehandelt haben, vertreten wir Sie gegenüber den Ärzten selbst und gegenüber den dahinterstehenden Haftpflichtversicherern. Wir helfen Ihnen dabei, nicht nur Ihre materiellen Schäden ausgleichen zu lassen, sondern erzielen für Sie auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Soweit außergerichtliche Einigungen mit den beteiligten Ärzten und/oder Haftpflichtversicherern scheitern, erheben wir für Sie Klage, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich durchzusetzen.

Ihre Fachanwältin