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Neuwert

Der Neuwert repräsentiert die Kosten, zu denen ein Objekt gleicher Art und Ausführung wie das zu bewertende Objekt zum Stichtag der Bewertung im neuen Zustand zu beschaffen wäre. Hierzu gehört nicht nur der Wert des einzelnes Wirtschaftsgutes selbst sondern hierzu zählen sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Montage, Installation und Fundament, vorausgesetzt, dass diese angefallen und bei der Ermittlung des Neuwertes zu berücksichtigen sind. Sofern vergleichbare Wirtschaftsgüter am Markt nicht erhältlich sind, wird zur Ermittlung des Neuwertes auf den Anschaffungswert und die Preissteigerungs-Indizes des Statistischen Bundesamtes für die betreffende Branche zurückgegriffen.

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