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Kündigungsfristen in der Insolvenz

Für den Insolvenzverwalter gelten zunächst bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen die gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen. Allerdings werden diese gekappt auf höchstens 3 Monate zum Monatsende. Soweit durch die Kappung der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist verliert, kann er einen entsprechenden Schadensersatzanspruch beim Insolvenzverwalter als nicht bevorrechtigte Forderung zur Tabelle anmelden. Die Quotenerwartungen in dieser Rangklasse sind jedoch meistens schlecht, so dass faktisch ein Schadensersatzanspruch in der Praxis kaum zu realisieren ist.

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