Glossar

Glossar

A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

Eröffnungsgrund

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt zwingend einen Eröffnungsgrund (Insolvenzgrund) voraus (§ 16 InsO). Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), bei einer juristischen Person (z.B. GmbH) ist auch die Überschuldung Insolvenzgrund. Neu eingeführt wurde der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), um bedrohten Schuldnern die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig dem Schutz eines geordneten Schuldenbereinigungsverfahrens zu unterstellen.

Downloads
Hier finden Sie alle Vollmachten und Erklärungen die für die Mandatserteilung und Bearbeitung erforderlich sind, sowie weitere Informationen zu unseren Beratungsprodukten.
Webakte
Mit der WebAkte bieten wir unseren Mandanten einen besonderen Service. Sie profitieren selbst von erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen in der täglichen Kommunikation.
Glossar
Im REWISTO Glossar können Sie zahlreiche Rechtsbegriffe nachschlagen. Hier finden Sie schnell verständliche Erklärungen zu diversen Fachtermini.