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Erbschaftsbesitzer

Als Erbschaftsbesitzer wird derjenige bezeichnet, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechtes etwas aus der Erbschaft erlangt hat (§ 2018 BGB). Der Erbschaftsbesitzer ist den Erben gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände zu erteilen (§2027 BGB) und hat auf Verlangen der Erben die Nachlassgegenstände gegen Ersatz seiner Verwendungen herauszugeben.

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