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Arztstrafrecht

Auch Medizinstrafrecht

Gegenstand des Arztstrafrecht ist zum einen die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei seiner spezifisch ärztlichen Tätigkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis. Hierzu gehören insbesondere: ärztlicher Heileingriff, ärztlicher Kunstfehler, ärztlicher Behandlungsfehler, Aufklärung über den ärztlichen Heileingriff, Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff, die ärztliche Hilfeleistungspflicht, die ärztliche Schweigepflicht, Schwangerschaftsabbruch, Organtransplantation, Kastration, Sterilisation, Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Suchtmittelsubstitution, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Das Arztstrafrecht behandelt allerdings auch Fragen jenseits des Arzt- Patienten-Verhältnisses. Hierzu gehören: Abrechnungsbetrug, verbotene irreführende Werbung nach dem HWG, Arzneimittelstrafrecht, Straftat nach dem Medizinproduktegesetz.

Nebenfolgen einer Straftat können für Ärzte insbesondere das vorläufige Berufsverbot, der Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit des Arztes zur Ausübung des ärztlichen Berufs und das vertragsärztliche Zulassungsentziehungsverfahren/Disziplinarverfahren.

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