Steuerstrafrecht: Keine Bindung des Finanzgerichts an die Beurteilungen im Strafverfahren zur Steuerhinterziehung

News: 11.06.2012 in Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht: Keine Bindung des Finanzgerichts an die Beurteilungen im Strafverfahren zur Steuerhinterziehung
Mit Beschluss vom 14.12.2011 hat der Bundesfinanzhof in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass das Finanzgericht nicht an die Feststellungen des Strafgerichtes zur Steuerhinterziehung gebunden ist. Das Finanzgericht hat die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung selbständig und unabhängig von einer Beurteilung durch das Strafgericht zu prüfen. Es besteht keine Bindung des Finanzgerichtes an die strafrechtliche Beurteilung im Strafverfahren.