Fotorecht: Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos auf Amazon

News: 19.11.2014 in Fotorecht
Fotorecht: Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos auf Amazon

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Entscheidung vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Klausel von amazon.de zur Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos wirksam ist. Auf Amazon ist es Konkurrenten möglich, eigene Angebote an die des Konkurrenten anzuhängen, wovon mit Vorliebe Gebrauch gemacht wird, wenn denn der Konkurrent annehmbare Lichtbilder seinem Angebot beigefügt hat. Das Oberlandesgericht hatte zu der Amazon-Klausel Stellung zu nehmen, die solches ermöglicht. Das Gericht stellte fest, dass die Klausel „A.VIII Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte“ wirksam ist. Die Teilnehmer übertragen Amazon.de ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jedem anderen Katalog oder jeden anderen Produktinformationen, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von Amazon.de an Amazon.de übermitteln ... einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken." Derjenige, der sein Angebot dem mit Lichtbildern garnierten Angebot des Konkurrenten anhängt, kann sich ebenfalls auf diese Klausel berufen. Zutreffend ist zwar, dass der Rechteinhaber das Nutzungsrecht an seinen Fotos zunächst nur Amazon einräumt. Bei wirksamer Nutzungsrechtsübertragung ist das öffentliche Zugänglichmachen durch Amazon rechtmäßig. Die Teilnehmer am „Amazon Market Place" sind von daher grundsätzlich berechtigt, die Bilder zu nutzen. Die Revision wurde zugelassen. Es ist abzuwarten, was der Bundesgerichtshof sagen wird.