Filesharing: Verjährung der Ansprüche

News: 10.12.2014 in Filesharing
Filesharing: Verjährung der Ansprüche
In Literatur und Rechtsprechung ist nicht eindeutig, wann Ansprüche aus Filesharing, sprich Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing, verjähren. Es wird einerseits vertreten, dass eine Verjährung nach 3 Jahren eintritt, so etwa das Amtsgericht Kassel mit Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14. Andererseits wird eine 10-jährige Verjährungszeit vertreten, so nunmehr auch das Amtsgericht Itzehoe mit Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14. Die 10-jährige Verjährungsfrist richte sich nach § 102 S. 2 Urhebergesetz i. V. m. § 852 S. 2 BGB. Nach § 852 Abs. 2 BGB gelten die regelmäßigen Verjährungsfrist nicht, sondern eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Solange eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu nicht vorliegt, kann auch nach Ablauf von 3 Jahren noch nicht mit Sicherheit von einer eingetretenen Verjährung ausgegangen werden.