REWISTO beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

News: 18.12.2018 in Kanzlei
REWISTO beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Die Stadt Aachen ist mit ihrem Planungsziel, den räumlichen Außenbereich für den Bau von Windrädern generell zu sperren, gescheitert. Dies hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2018 - 4 CN 3.18 - festgestellt.

Zwar könne dort gebaut werden, wo die Stadt Aachen sog. Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in ihrem Flächennutzungsplan positiv ausgewiesen habe. Die nach dem Willen der Stadt damit verbundene Ausschlusswirkung für den übrigen Raum trete jedoch nicht ein, da die Planung der Stadt mangelhaft sei.

Der von REWISTO Rechtsanwalt Jürgen Schulz vertretene Normenkontrollkläger konnte sich auch im Revisionsverfahren mit dem Anliegen durchsetzen, sein außerhalb der festgesetzten Konzentrationszone gelegenes Grundstück als Potentialfläche für die Nutzung von Windenergie offen zu halten.