Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrecht

Die Beratung im Immobilienrecht umfasst neben dem klassischen Bereich des Mietrechts auch das private Baurecht.

Schwerpunkte im Einzelnen:

  • privates und gewerbliches Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Erbbaurecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Beratung und Vertretung bei Auseinadersetzungen zwischen Vermietern und Mietern
  • Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
  • Privates Baurecht
  • Überprüfung und Erstellung von Architektenverträgen
    • Auseinandersetzung mit Handwerkern und Bauunternehmern
    • Beratung in Haftungsfragen
    • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

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