Unfallschaden und Gutachterkosten

News: 18.02.2015 in Verkehrsrecht
Unfallschaden und Gutachterkosten

Seit geraumer Zeit sind im Rahmen der Unfallschadenregulierung die Gutachterkosten häufiges Streitthema, da die Haftpflichtversicherer zunehmend einwenden, die in Rechnung gestellten Kosten seien unangemessen und damit nicht mehr im Rahmen des § 249 BGB zu erstatten.

Grundsätzlich gliedern sich die Gutachterkosten in Grundkosten und Nebenkosten auf. Bei der Überprüfung, ob die Honorarbestandteile angemessen sind, wird bezüglich des Grundhonorars in der Rechtsprechung üblicherweise auf die BVSK-Honorarbefragung Bezug genommen. Auf den Einzelfall bezogen werden sodann die Nebenkosten betrachtet, eine pauschale Berechnung hat der BGH abgelehnt.

Es empfiehlt sich daher, bei Beauftragung eines Sachverständigen mit diesem die anfallenden Kosten zu erörtern, damit man nicht Gefahr läuft, später einen Teil der Kosten selber tragen zu müssen.