Steuerstrafrecht: REWISTO Radio-Interview zum Fall Hoeneß

News: 18.03.2014 in Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht: REWISTO Radio-Interview zum Fall Hoeneß
Der Fall Hoeneß und die Folgerungen aus der Nichteinlegung eine Revision waren Gegenstand eines kurzen Interview zwischen Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis und Moderator Oliver Behrendt von 100`5 DAS HITRADIO. Das Urteil gegen Uli Hoeneß war gemessen an der Rechtsprechung des 1. Senates des Bundesgerichtshofes für Strafsachen gelinde gesagt, sehr günstig. Es bot sich von daher für Hoeneß entgegen der zuerst vollmundigen Ankündigungen seiner Verteidiger an, eine Revision nicht einzulegen, damit nicht auch die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Wie nunmehr fest steht hat auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revisionseinlegung vezichtet, was dazu führt, dass das Urteil gegen Hoeneß rechtskräftig ist. Zum Zeitpunkt des Interviews war nur die Erklärung von Uli Hoeneß bekannt, dass er nicht in Revision gehen würde. Eine solche Entscheidung ist aber, das konnte man schon zum Zeitpunkt des Interviews vermuten, schlechterdings ohne wenn auch inoffizielle Erklärung der Staatsanwaltschaft, dass bei Verzicht des Angeklagten auch von Seiten der Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt werden wird, kaum denkbar - jedenfalls nicht bei einem lege artis verteidigten Angeklagten. Dass Hoeneß hier ohne Rücksprache mit seinen Verteidigern und diese ohne Vergewisserung bei der Staatsanwaltschaft ohne weiteres auf die Revision verzichten ist jedenfalls nicht einfach zu glauben.